Rechtsgrundlagen der Marktüberwachung

Mit umfassenden Novellen im Jahr 2022 im Zusammenhang mit Unionsrecht wurden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) eine Zentrale Verbindungsstelle für Marktüberwachung eingerichtet und gleichzeitig mehrere Marktüberwachungsvollzugsagenden gebündelt.

Das BEV wurde nun gesetzlich als Zentrale Verbindungstelle Marktüberwachung benannt und ist damit für die Koordinierung der Marktüberwachung in Österreich zuständig. Es erfüllt folgende Aufgaben:

  • die Koordinierung zwischen den zuständigen Ansprechpartnern
  • die Ausarbeitung von koordinierten Stellungnahmen und die Vertretung einer abgestimmten Haltung
  • die Unterstützung der Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden bei grenzübergreifenden Amtshilfeersuchen
  • die Übermittlung der nationalen Marktüberwachungsstrategie

Mit einer Sammelnovelle wurden dem BEV weitere Sektoren als Marktüberwachungsbehörde überantwortet. Das BEV ist damit zuständig für:

  • Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • Elektrische Geräte
  • Geräte für explosionsgefährdete Atmosphären
  • Sportboote
  • Erzeugnisse in Fertigpackungen und Maßbehältnisse
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Kennzeichnung von Kristallglas, Schuhen und Textilien (ab 28.04.2023)
  • Maschinen (ab 28.04.2023)
  • Messgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (ab 28.04.2023)

Informationen zum Nachlesen

Gesetzliche Grundlagen