Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG)
Das Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG) über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE).
Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) schafft eine einheitliche Form der Geodateninfrastruktur innerhalb der Europäischen Union (EU). Diese erleichtert den Austausch raumrelevanter Informationen zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors und den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten in ganz Europa.
Die Richtlinie schreibt verbindliche Durchführungsbestimmungen für spezifische Bereiche vor, um die Kompatibilität und Nutzbarkeit der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Durchführungsbestimmungen sind direkt geltende Verordnungen im Rahmen der INSPIRE Richtlinie. Diese Bereiche umfassen:
- Metadaten: Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich Metadaten (in Kraft seit 24.12.2008)
- Datenspezifikationen: Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (in Kraft seit 28.12.2010)
- Netzdienste: Verordnung zu Netzdiensten (in Kraft seit 09.11.2009) und Änderung der Verordnung zu Netzdiensten (in Kraft seit 28.12.2010)
- Monitoring und Reporting: Entscheidung zu Monitoring und Reporting (in Kraft seit 05.06.2009)
- Daten- und Dienstzugriffe: Verordnung über den Zugang von Geodatensätzen und -diensten nach harmonisierten Bedingungen (in Kraft seit 19.04.2010)
Die aktuellen Durchführungsbestimmungen in Englisch.