Erhebung der Benützungsarten gemäß § 38 VermG

Beschreibung

Für den Fall, dass die im Kataster (Katastralmappe und Grundstücksverzeichnis) eingetragene Benützungsart nicht mit der tatsächlichen Nutzung in der Natur übereinstimmt oder im Falle einer Änderung der tatsächlichen Nutzung (Verbauung, Rodung, Neuauspflanzung und dgl.) wird die Benützungsart auf Antrag des Grundeigentümers vom örtlich zuständigen Vermessungsamt in der Natur erhoben und im Kataster richtiggestellt.

Anwendungsmöglichkeiten

Zur Darstellung der aktuellen Nutzungsarten im Kataster und in davon abgeleiteten Informationssystemen (GIS, etc.)

  • Raumordnungskonzept
  • Flächenwidmungspläne
  • Agrarförderungen
  • Bodenschätzung (u.a. Grundlage für die Grundsteuerberechnung)
  • Baubehörde

Darüber hinaus sind aber auch sonstige Behörden, Ämter und Gebietskörperschaften verpflichtet, ihnen bekannte Änderungen der Benützungsarten dem Vermessungsamt mitzuteilen (§ 44 VermG). Auf Grund solcher Mitteilungen (z.B. Schreiben, Bescheide, Bestätigungen von Baubehörde, Forstbehörde, Weinbaukataster, etc. einschließlich Planunterlagen) aktualisiert das Vermessungsamt die Katasterdaten.
In diesen Fällen entstehen für die betroffenen Grundeigentümer keine Kosten!

Verfahrensschritte

  1. Antrag der Grundeigentümer
  2. Schriftliche Ladung der Antragsteller zur Erhebung in der Natur
  3. Bestandsaufnahme und Vermessen der Benützungsarten
  4. Einholung der notwendigen sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Forstbehörde) durch den Antragsteller
  5. Eintragung im GrenzkatasterGrundsteuerkataster

Wie können Sie den Antrag einbringen?

  • Persönlich (mündlich)
  • Schriftlich (Brief, E-Mail)

Antrag auf Durchführung einer Amtshandlung (PDF, 846 KB)

Kosten

Vermessungsgebührenverordnung 2016

EUR 14,30 pro Antrag

Mit Außendienst:
EUR 84,00 Grundaufwand je Antrag
EUR 42,00 Aufwand für die Planerstellung
EUR 21,00 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde
(Reise- und Bürozeiten sind mit diesem Stundensatz abgegolten)

Wenn kein Außendienst notwendig ist:
EUR 30,00 Grundaufwand je Antrag (bis fünf Grundstücke)
EUR 17,00 für je weitere fünf betroffene Grundstücke zusätzlich

Verfahrensdauer

Nach Vereinbarung mit dem örtlich zuständigen Vermessungsamt

Ansprechstelle

BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Kundenservice des örtlich zuständigen Vermessungsamtes