Marktüberwachung

Mit umfassenden Novellen im Jahr 2022 im Zusammenhang mit Unionsrecht wurden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) eine Zentrale Verbindungsstelle für Marktüberwachung eingerichtet und gleichzeitig mehrere Marktüberwachungsvollzugsagenden gebündelt.

Das BEV ist als Zentrale Verbindungstelle Marktüberwachung benannt und ist damit für die Koordinierung der Marktüberwachung in Österreich zuständig. Es erfüllt folgende Aufgaben:

  • die Koordinierung zwischen den zuständigen Ansprechpartnern
  • die Ausarbeitung von koordinierten Stellungnahmen und die Vertretung einer abgestimmten Haltung
  • die Unterstützung der Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden bei grenzübergreifenden Amtshilfeersuchen
  • die Übermittlung der nationalen Marktüberwachungsstrategie

Das BEV ist als Marktüberwachungsbehörde für folgende Produktsektoren zuständig:

  • Aerosolpackungen
  • Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • Druckgeräte
  • Elektrische Geräte
  • Emissionsgrenzwerte von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten
  • Geräte für explosionsgefährdete Atmosphären
  • Sportboote
  • Erzeugnisse in Fertigpackungen und Maßbehältnisse
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Kennzeichnung von Kristallglas, Schuhen und Textilien
  • Maschinen
  • Messgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
  • Antragsverfahren gemäß §6a ASV 2015 betreffend Ausnahmegenehmigung für reduzierte Schutzräume

 

Kontakt:

Gruppe Marktüberwachung
Schiffamtsgasse 1-3
1020 Wien
Tel.: +43 1 21110-823715 (Sekretariat)
E-Mail: marktueberwachung@bev.gv.at

 

INFORMATIONEN ZUM NACHLESEN

 

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

 

FAQs

Damit der freie Warenverkehr in der Europäischen Union gewährleistet ist, müssen die Produkte den Harmonisierungsvorschriften der Union entsprechen. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb auf dem Unionsmarkt sichergestellt. Durch die Marktüberwachung wird die Einhaltung der Harmonisierungsvorschriften bei neuen Produkten gewährleistet. Sie bringt Sicherheit und Schutz im Bereich Gesundheit, im Allgemeinen sowie am Arbeitsplatz. Weiters unterstützt sie auch die Bereiche Verbraucher- und Umweltschutz.

Die Marktüberwachungsbehörden ergreifen geeignete Maßnahmen, wenn ein Produkt

  • wahrscheinlich die Gesundheit oder Sicherheit der Nutzer gefährdet oder
  • nicht den geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht.

Mit Hilfe der Marktüberwachungsstrategie werden proaktiv Durchsetzungsaktivitäten geplant, um die Nichtkonformität von Produkten zu verringern. Bei der reaktiven Marktüberwachung reagiert die zuständige Behörde aktiv auf aktuelle Ereignisse, wie Verbraucherbeschwerden, Beschwerden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch auf Ergebnisse vergangener Überwachungen.
Waren werden stichprobenartig auf die Übereinstimmung mit festgelegten Merkmalen überprüft. Die Stichproben werden risikobasiert ausgewählt und deren Prüfung effizient durchgeführt, also mit maximaler Wirkung am Markt unter Berücksichtigung der begrenzten Ressourcen der Behörden.

Marktüberwachungsbehörden sind jedenfalls dazu befugt

  • Informationen und das Aushändigen von Dokumenten die Konformität und technischen Aspekte eines Produkts betreffend zu verlangen und Kopien davon anzufertigen
  • die Vorlage relevanter Informationen zur Lieferkette, Vertriebsnetz oder Produktmengen zu verlangen
  • unangekündigte Inspektionen vor Ort und physische Überprüfungen von Produkten durchzuführen
  • alle Räumlichkeiten, Grundstücke oder Beförderungsmittel zu betreten, um Nichtkonformitäten festzustellen und Beweismittel zu sichern
  • die Wirtschaftsakteure zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen aufzufordern, um einen Fall von Nichtkonformität oder das Risiko zu beenden
  • geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, aber auch die Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt zu verbieten, einzuschränken oder die Rücknahme und gegebenenfalls den Rückruf eines Produkts anzuordnen
  • Sanktionen zu verhängen
  • die Entfernung von Inhalten von einer Online-Schnittstelle, die Anzeige eines Warnhinweises oder die Einschränkung zu einer Online-Schnittstelle zu verlangen.

Die Marktüberwachungsbehörden agieren vertraulich und schützen Berufs- und Geschäftsgeheimnis sowie personenbezogene Daten.

Die letztendliche Verantwortung, dass das Produkt den Anforderungen der Harmonisierungsvorschriften der Union entspricht, verbleibt beim Hersteller. Ist der Hersteller nicht in der EU ansässig, so übernehmen andere Wirtschaftsakteure, die die Produkte am Unionsmarkt bereitstellen (etwa Importeur oder Händler), diese Verantwortung.

Österreich setzt weiterhin auf die inhaltliche Verantwortung und Betreuung der rechtlichen Materie durch Fachexpertinnen und Fachexperten der jeweils zuständigen Ressorts bzw. Länder. Zur Koordinierung und Umsetzung wurde zusätzlich das Nationale Marktüberwachungs-Gremium ins Leben gerufen.

Alle Mitgliedstaaten erstellen mindestens alle vier Jahre sektorübergreifende Marktüberwachungsstrategien. Damit die unterschiedlichen Behördenkonstellationen der einzelnen Mitgliedstaaten die grenzübergreifende Zusammenarbeit nicht beeinträchtigen, wurde das EU Product Compliance Network (EUPCN) gebildet. Durch dieses Netzwerk können horizontale und fachspezifische Themen auf einer einheitlichen Ebene diskutiert und für den Unionsmarkt gesamtheitliche Lösungen geschaffen werden. Das bringt mehr Effizienz und Durchschlagskraft.

Mitglieder des Netzwerks sind

  • Vertreter der Europäischen Kommission
  • auf Wunsch nationale Sachverständige der Mitgliedstaaten
  • die Zentralen Verbindungsstellen aller Mitgliedstaaten
  • die Vorsitzenden der Administrative Cooperation Groups.

Die Zentralen Verbindungsstellen werden von allen Mitgliedstaaten benannt. In Österreich bildet die Zentrale Verbindungsstelle die Schnittstelle des österreichischen Marktüberwachungsgremiums zum Unionsnetzwerk. Sie vertritt die abgestimmte Haltung Österreichs im Netzwerk und unterstützt in staatenübergreifenden Fällen von Nichtkonformität.

Sie übernimmt bestimmte Informationspflichten Österreichs gegenüber der Europäischen Kommission.
Administrative Cooperation Groups (AdCos) hingegen dienen der Zusammenarbeit von sektorspezifischen Marktüberwachungsbehörden aller Mitgliedstaaten.

Als Kommunikationswerkzeug wurde das "Information and Communication System for Market Surveillance" (ICSMS) etabliert, das für den EU-weiten Informationsaustausch zu allen Marktüberwachungstätigkeiten sorgt.

 

Überblick