Eichstellen
Eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) ermöglichte es mit 1. Juni 2004 akkreditierten Stellen Eichungen durchzuführen.
Am 1. Juli 2011 ging die Akkreditierung in eine Ermächtigung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen über.
Durch die Neufassung und die Übertragung der Ermächtigung von Eichstellen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen soll erreicht werden, dass die Berechtigungen für Eichstellen auch weiterhin in einem One-Stop-Verfahren erteilt werden können.
Aus dem innerhalb Österreichs geöffneten Markt für Eichungen ergeben sich Vorteile sowohl für Verwender von eichpflichtigen Messgeräten, wie zum Beispiel:
- Kostenvergleich möglich
- Freie Auswahl der Eichstelle
- Reduktion der Wartezeit
- Flexibilität durch Einführung eines freien Marktes
- Überwachung der Eichstellen durch das BEV
als auch für Firmen, die sich als Eichstellen ermächtigen lassen bzw. schon ermächtigt sind:
- Zielgerichtet ein Gesamtpaket für ihre Kunden anbieten und dadurch die eigenen Kosten senken
- Wirtschaftliche Abwicklung von Wartung und Service von Messeinrichtungen mit anschließender Eichung als „One-Stop-Shop“
- Gewinnen von neuen, zusätzlichen Kunden
- Hohe Akzeptanz der durchgeführten Messungen, da die ausgestellten Eichscheine öffentliche Urkunden sind
- Technische Kompetenz für alle Dienstleistungen
- Größere Kundenzufriedenheit und Kundenbindung durch optimale Zeit- und Ressourcenplanung
- Innerstaatliche Eichungen können sofort durchgeführt werden