Wie werde ich ermächtigte Eichstelle?

Ermächtigte Eichstelle 

  • Zielgerichtet ein Gesamtpaket für ihre Kunden anbieten und die eigenen Kosten dadurch senken
  • Wirtschaftliche Abwicklung von Wartung und Service von Messeinrichtungen mit anschließender Eichung als „One-Stop-Shop“
  • Gewinnen von neuen, zusätzlichen Kunden
  • Hohe Akzeptanz der durchgeführten Messungen (Eichscheine sind öffentliche Urkunden)
  • Technische Kompetenz für alle Dienstleistungen
  • Größere Kundenzufriedenheit und Kundenbindung durch optimale Zeit- und Ressourcenplanung
  • Innerstaatliche Eichungen können sofort durchgeführt werden

Ihr zukünftiges Qualitätslogo

Eichdienst Logo

 

Die Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) mit der Eichstellenverordnung macht es möglich.

Downloads zu Gesetze & Verordnungen

Eichstellenverordnung, BGBl. Nr. II 93/2004 idgF
Maß- und Eichgesetz (MEG), BGBl. Nr. 152/1950 idgF

Voraussetzungen

Die Ermächtigung als Eichstelle erfolgt gemäß § 35 Maß- und Eichgesetz (MEG) und der Eichstellenverordnung durch Bescheid.

Allgemeine Ermächtigungsvoraussetzungen Erfordernisse für Leiter oder Zeichnungsberechtigte einer Eichstelle Verantwortlichkeit des Leiters und der Zeichnungsberechtigten (PDF, 9 KB)

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat technische Richtlinien für einheitliche Mindestanforderungen für Eichstellen erstellt.

Die Richtlinien (technische Anforderungen) stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung:

Downloads zu den Richtlinien und technischen Anforderungen

Eine weitere Grundvoraussetzung für die Ermächtigung ist ein Qualitätsmanagement (QM) System gemäß der Norm EN ISO/IEC 17025:2017.

Die Norm erhalten Sie beim Österreichischen Normungsinstitut (Austrian Standards plus GmbH):

www.as-search.at

Kenntnisse

  • Technische Kompetenz (Messen von Größen, Berechnung von Messunsicherheiten)
  • Gesetzliche Grundlagen (Maß- und Eichrecht, relevante Verordnungen)
  • Qualitätsmanagement nach EN ISO/IEC 17025:2017
  • Technische Unterlagen (Eichvorschriften, Zulassungen, Eichanweisungen)

Buchtipp

Maß- und Eichrecht – neue Ausgabe

von Gerald Freistetter, Ulrike Fuchs, Arnold Leitner, Christoph Twaroch

Wo kann ich diese Kenntnisse erwerben?

Der physikalisch-technische Prüfdienst des BEV bietet im Rahmen seines Seminarprogramms Vorbereitungsseminare für die Eichstellenermächtigung an:

Seminare zum Thema Eichstellen – TBD

Ermächtigung

Unter Ermächtigung von Eichstellen versteht man die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ausgesprochene Genehmigung zur Durchführung der Eichung.

Jede physische oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die sich mit dem messtechnischen Beurteilen von eichpflichtigen Messgeräten befasst, kann vom BEV als Eichstelle ermächtigt werden.

Nach dem Antrag erhalten Sie ein Angebot über die Kosten der Sachverständigen für das Ermächtigungsverfahren. Diese sind abhängig von:

  • Ermächtigungsumfang
  • Messgerätearten
  • Anzahl der Zeichnungsberechtigten
  • Anzahl der eichtechnischen Prüfräume

Nach Akzeptanz des Kostenvoranschlages wird ein Termin für die Begutachtung (Audit) mit dem Auditteam vereinbart, welches sich aus einem QM-Sachverständigen und einem technischen Sachverständigen (je Fachgebiet) zusammensetzt.

Weitere Schritte

Die weiteren Schritte zur Ermächtigung

  • Übermitteln der Unterlagen an die bestellten Sachverständigen
  • Nach Überprüfung auf Vollständigkeit, Erfüllung der Anforderungen und Richtigkeit erfolgt die Begutachtung vor Ort, bei der Sie die Erfüllung der einzelnen Forderungen nachweisen und Ihre technische Kompetenz durch die Eichung von Messgeräten demonstrieren müssen.
  • Berichterstellung durch die einzelnen Sachverständigen an die Ermächtigungsstelle
  • Werden Abweichungen (Nichtkonformitäten) festgestellt, werden Sie aufgefordert diese zu beheben.
  • Parteiengehör
  • Bescheid

Sie sind am Ziel, wenn sie über einen rechtskräftigen Bescheid verfügen und können dann Ihre Tätigkeit als ermächtigte Eichstelle aufnehmen.

 

Überblick