Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 39 VermG
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Pläne von Vermessungsbefugten zur grundbücherlichen Teilung, Ab- und Zuschreibung benötigen eine Bescheinigung (Bescheid) des Vermessungsamtes, damit sie im Grundbuch verbüchert werden können. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn der Plan den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes und der Vermessungsverordnung entspricht.
Verfahrensschritte
- Antragstellung mit Plan und Beilagen (durch Vermessungsbefugten, Notar, Rechtsanwalt, Teilungswerber,....)
- Prüfung auf Durchführbarkeit im Kataster
- Ausstellung des Bescheides
Gültigkeit des Bescheides
Der Bescheid stellt eine Voraussetzung zur grundbücherlichen Durchführung dar und hat eine Gültigkeit von 18 Monaten. Innerhalb dieser 18 Monate muss die Teilung, Ab- oder Zuschreibung im Grundbuch (beim zuständigen Bezirksgericht) beantragt werden.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Notar oder Rechtsanwalt. Ein Versäumen dieser Frist bedingt einen neuerlichen Antrag auf Planbescheinigung.
Bei Grundstücken, deren Grenzen zur Gänze vermessen sind und zu deren Grenzen von den Grundstücksnachbarn die Zustimmung zum Grenzverlauf gegeben ist, wird nach Vorliegen des Grundbuchsbeschlusses mit Bescheid die Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den rechtsverbindlichen Grenzkataster verfügt.
Wie können Sie den Antrag einbringen?
- Persönlich (mit Plan und Beilagen)
- Schriftlich (Antrag, Plan und Beilagen)
Antrag auf Durchführung einer Amtshandlung (PDF, 846 KB)
Kosten
Vermessungsgebührenverordnung 2016
EUR 14,30 pro Antrag
EUR 97,00 Grundaufwand je Plan (bis fünf Grundstücke)
EUR 17,00 für jedes weitere betroffene Grundstück zusätzlich
EUR 3,90 pro Bogen im Format A3 (max. EUR 21,80)
Beilagengebühren
Sind von einer Grenzvermessung mehrere Katastralgemeinden betroffen, so müssen Sie für jede Katastralgemeinde eine Ausfertigung des Planes dem Vermessungsamt vorlegen und die o.a. Beilagengebühr pro Katastralgemeinde bezahlen (der Antrag auf Planbescheinigung ist nur einmalig zu vergebühren).
Alle Bestandteile eines Planes, mit Ausnahme der Zustimmungserklärung, sind als eine Beilage mit fortlaufendem Inhalt zu betrachten. Es kann daher ein Plan bezüglich der DIN A4-Seiten durchgezählt werden, so dass für je vier einseitig beschriebene Seiten im Format A4 ein Bogen zu verrechnen ist. Ein Blatt im Format A3 (einseitig oder beidseitig) ist jedenfalls als eigener Bogen zu zählen. Die Zustimmungserklärungen oder Protokolle über die Festlegung des Grenzverlaufes stellen eine vom Plan getrennte Beilage dar und sind daher gesondert zu vergebühren.
4 Seiten im Format A4 einseitig beschrieben |
EUR 3,90
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2 Seiten im Format A4 beidseitig beschrieben |
EUR 3,90
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1 Seite im Format größer A4 bis A3 |
EUR 3,90
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1 Seite im Format größer als A3 |
EUR 7,20
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Zustimmungserklärung (gemäß o.a. Regelung) |
Eigene Beilage
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Maximalgebühr pro Beilage EUR 21,80
Verfahrensdauer
2 bis 4 Wochen
Ansprechstelle
BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Kundenservice des örtlich zuständigen Vermessungsamtes