Temperatur
Die Einheit der Temperatur ist das Kelvin.
Die Temperatur wird durch die thermodynamische Temperaturskala definiert. Dabei werden eine Reihe von Fixpunkten festgelegt, die ganz bestimmten Temperaturen entsprechen. Der wichtigste Fixpunkt, der gleichzeitig die Internationale Temperaturskala festlegt, ist der Tripelpunkt des Wassers, der einer thermodynamischen Temperatur von 273,16 K, oder einer Celsius-Temperatur von 0,01 °C, entspricht.
Im BEV wird die Temperaturskala, die nach einer internationalen Übereinkunft „ITS 90“ heißt, im Bereich von -189,3442 °C bis 1084,62 °C durch Primäre und Sekundäre Fixpunkte realisiert:
- Tripelpunkt des Argons (-189,3442 °C)
- Tripelpunkt des Quecksilbers (-38,8344 °C)
- Tripelpunkt des Wassers (0,01 °C)
- Schmelzpunkt von Gallium (29,7646 °C)
Erstarrungspunkte von:
- – Indium (156,5985 °C)
- – Zinn (231,928 °C)
- – Zink (419,527 °C)
- – Aluminium (660,323 °C)
- Silber (961,78 °C)
- Kupfer (1084,62 °C)
Zwischen den Fixpunkten wird die Temperaturskala durch hochpräzise Platin-Widerstandsthermometer bis zum Aluminiumpunkt und darüber durch Präzisions-Thermoelemente (Pt/Pd) dargestellt.
Eichung von Thermometern
Thermometer unterliegen in Österreich der Eichpflicht. Glasthermometer sind allgemein zur Eichung zugelassen. Elektrische bzw. elektronische Thermometer sind nur eichfähig, wenn sie vom BEV zur Eichung zugelassen sind. Die Eichung von Thermometern wird je nach Messbereich entweder von der Eichbehörde oder von einer ermächtigten Eichstelle durchgeführt. Die Nacheichfrist beträgt für Glasthermometer fünf Jahre, für Elektrothermometer zwei Jahre.