Antrag auf Verbücherung gemäß § 15 LiegTeilG
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Zweck dieses Verfahrens ist die vereinfachte Eintragung im Grundbuch und Kataster von Grundstücken oder Grundstücksteilen, die zur Herstellung, Umlegung oder Erweiterung und Erhaltung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen oder als Anlagen zur Abwehr von Lawinen dienen.
Die Bestimmungen über die vereinfachte Verbücherung sind auch auf Grundstücksreste, die durch die Anlage von den Stammgrundstücken abgeschnitten wurden und auf aufgelassene Straßenkörper, Wege oder Eisenbahngrundstücke oder frei gewordene Gewässerbette anzuwenden.
Voraussetzungen:
- die Anlage besteht bereits in der Natur und die Besitzänderung ist vollzogen, oder eine Anlage wurde aufgelassen
- Es besteht eine Vereinbarung über die Eigentumsübertragung und die allfällige Mitübertragung von Dienstbarkeiten
Wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind, kann die Vermessung und Planerstellung von der Vermessungsbehörde (siehe Ansprechstelle) oder von einem anderen Vermessungsbefugten vorgenommen werden.
Die Bestätigung, dass es sich um eine der o.a. Anlagen handelt, nimmt in beiden Fällen das Vermessungsamt vor.Vom Vermessungsamt wird auch der Antrag und eine allfällige Mitübertragung von Dienstbarkeiten beurkundet.
Verfahrensschritte
bei einer Vermessung durch das Vermessungsamt:
- Antrag der Grundeigentümer oder des Bauherrn
- Schriftliche Ladung der beteiligten Grundeigentümer (Antragsteller und Anrainer) zur Grenzverhandlung
- Bestandsaufnahme und Rückübertragung von vorhandenen Vermessungsurkunden (z.B. Pläne, Handrisse, Katastralmappe)
- Grenzverhandlung, Festlegung, Kennzeichnung und Vermessung der Grenzen
- Erstellung eines Planes
- Bestätigung über die Herstellung der Anlage und Beurkundung des Antrages
- Weiterleitung des Planes und der Bestätigung an das Grundbuch
- Eintragung im Grenzkataster / Grundsteuerkataster
Wie können Sie den Antrag einbringen?
- Persönlich (mündlich)
- Schriftlich (Brief, E-Mail)
Antrag auf Durchführung einer Amtshandlung (PDF, 846 KB)
Kosten
Dieses Verfahren ist in § 34 VermG enthalten; die Kosten sind in der Vermessungsgebührenverordnung 2016 unter Post Nr. 10 bis 13 ersichtlich.
Vermessungsgebührenverordnung 2016
EUR 14,30 pro Antrag
EUR 271,00 Grundaufwand je Antrag
EUR 179,00 Aufwand für die Planerstellung (bis fünf Grundstücke)
EUR 81,00 für je weitere fünf betroffene Grundstücke zusätzlich
EUR 30,00 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde
(Reise- und Bürozeiten sind mit diesem Stundensatz abgegolten)
Verfahrensdauer
Nach Vereinbarung mit dem örtlich zuständigen Vermessungsamt
Ansprechstelle
BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Kundenservice des örtlich zuständigen Vermessungsamtes