Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bev.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Einige Alternativtexte sind nicht aussagekräftig und beschreiben den Inhalt des Bildes nicht. Auch einige dekorative Elemente haben Alternativtexte, die unpassend sind. Damit ist das Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte nicht erfüllt. Wir bemühen uns, die Alternativtexte beschreibender zu formulieren.
- Die Piktogramme im Karussell bestehen teilweise aus Zeichen, die von assistiven Technologien nicht dargestellt werden können. Damit ist das Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte nicht erfüllt.
- Einige Textstellen sind als Überschriften hervorgehoben, können aber programmatisch nicht als Überschriften identifiziert werden. Damit ist das Erfolgskriterium 1.3.1 Information und Beziehungen nicht erfüllt. Wir arbeiten daran, die Überschriftenstruktur zu verbessern.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt strukturiert bzw. nicht alle Tabelleninhalte sind für Tabellen vorgesehen. Damit ist das Erfolgskriterium 1.3.1 Information und Beziehungen nicht erfüllt. Wir planen, die Inhalte besser zu strukturieren.
- Bei Formularfeldern des Kontaktformulars fehlen „autocomplete“-Attribute, um ein automatisches Ausfüllen zu ermöglichen. Damit ist das Erfolgskriterium 1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks nicht erfüllt.
- Auf kleinen Bildschirmen, im Fußbereich, reicht der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund der Aufklappboxen nicht aus. Damit ist das Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast nicht erfüllt.
- Es sind Bilder von tabellarischen Daten ohne Alternative vorhanden. Damit ist das Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder von Text. Wir arbeiten daran, die Tabellen in den Inhalt zu übernehmen.
- Einige Fokus-Hervorhebungen haben keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund. Damit ist das Erfolgskriterium 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast nicht erfüllt.
- Animierte Bilder können pausiert werden. Damit ist das Erfolgskriterium 2.2.2 pausieren, beenden, ausblenden nicht erfüllt.
- Sprunglinks springen nicht zuverlässig an die richtige Stelle. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.1 Blöcke umgehen nicht erfüllt.
- Bei ein paar Elementen wird der Fokus beim Verlassen oder Schließen des Elements nicht an die richtige Stelle gesetzt. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge nicht erfüllt.
- Bei manchen Links ist nicht klar, wohin der Link tatsächlich führt. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.
- Einige Elemente werden beim Fokussieren nicht deutlich hervorgehoben. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.7 Sichtbarer Tastaturfokus nicht erfüllt.
- Sprunglinks verschieben die Seite so, dass ein Teil des Inhalts hinter dem fixen Kopfbereich versteckt ist, und fokussierte Elemente verdeckt werden. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.7 Sichtbarer Tastaturfokus (Minimum) nicht erfüllt.
- Im Kontaktformular kommen Felder mehrfach vor. Nur jeweils ein Feld ist sichtbar. Screenreader erreichen allerdings die versteckten Felder und der aktuelle Fokus ist nicht sichtbar. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.7 Sichtbarer Tastaturfokus (Minimum) nicht erfüllt.
- Nachdem gesucht wurde, werden bei Voiceover mit Safari einige Ergebnisse vom Kopfbereich verdeckt. Der "Inhalt" wird beim Fokussieren hinter dem Kopfbereich ausgerichtet. Damit ist das Erfolgskriterium 2.4.7 Sichtbarer Tastaturfokus (Minimum) nicht erfüllt.
- Die kreisförmigen Links in der Slider-Navigation sind zu klein bzw. bei der Größe zu nahe beieinander. Damit ist das Erfolgskriterium 2.5.8 Zielgrößen (Minimum) nicht erfüllt.
- Deutschsprachige Inhalte auf der englischsprachigen Seite wurden nicht mit einem `lang`-Attribut versehen. Damit ist das Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen nicht erfüllt.
- Wenn es zu Fehlern kommt, wird man auf eine Error 500 Seite weitergeleitet. 3.3.1 Error Identification und 3.3.3 Error Suggestion
Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Oktober 2023 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. Jänner 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@bev.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.