Grundlagen
In der Fotometrie werden Geräte verwendet, deren spektrale Empfindlichkeit dem spektralen Helligkeitsempfinden des menschlichen Auges entspricht. Der spektrale Hellempfindlichkeitsgrad des Tageslichtsehens ist durch die internationale Beleuchtungskommission definiert und tabelliert. Dieser überstreicht den Wellenlängenbereich von 360 bis 830 nm und ist bei 555 nm maximal. Diese Wellenlänge entspricht in Normalluft der Frequenz von 540 THz aus der Definition der Lichtstärkeeinheit Candela im internationalen Einheitensystem. Geräte mit dieser spektralen Empfindlichkeit werden als Photometer bezeichnet, ansonsten spricht man von Radiometern. Elektromagnetische Strahlung dieses Wellenlängenbereichs wird als Licht bezeichnet (d.h. Begriffe wie „Infrarotlicht“ oder „Ultraviolettlicht“ sind eigentlich falsch, aber im Sprachgebrauch weit verbreitet).
Neben dem spektralen Hellempfindlichkeitsgrad des Tageslichtsehens also des helladaptierten Auges (photopisches Sehen) gibt es auch noch die spektrale Hellempfindlichkeit des dunkeladaptierten Auges (skotopisches Sehen). Es handelt sich also hier um rein physiologische Größen. Das menschliche Auge ist demnach für grünes Licht viel empfindlicher als für rotes oder blaues Licht.
Die spektrale Empfindlichkeit (photopisch und skotopisch bei 540 THz wird in der Definition der Candela auf 683 lm / W festgelegt, sodass die Größenordnung der modernen Candela der Größenordnung aus älteren Definitionen der Lichtstärkeeinheit entspricht. Durch diese moderne Definition der Candela werden darüber hinaus die fotometrischen Einheiten auf die entsprechenden radiometrischen Einheiten zurückgeführt.
Somit entspricht beispielsweise der fotometrischen Einheit des Lichtstroms Lumen die radiometrische Einheit des Strahlungsflusses Watt.