Richtlinien (MID und NAWID)
Im Jahr 2004 wurde im Rahmen der Europäischen Union die Messgeräterichtlinie (Measuring Instruments Directive – MID) beschlossen. Diese Richtlinie soll Handelshemmnisse abbauen und gilt für Messgeräte, die erstmalig in den Verkehr
gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Der Hersteller hat die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Die bisherige Rolle des Staates als Prüfer und Bewerter übernehmen dann so genannte notifizierte Stellen. Diese werden für die Bewertung von Produkten, aber auch für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen tätig und werden für diese Aufgaben von den national zuständigen Ministerien notifiziert.