Kraft
Darstellung der Einheit der Kraft
Die Kraft ist eine vektorielle physikalische Größe, deren abgeleitete SI-Einheit das Newton (N) ist. Ein Newton ist jene Kraft, die einem ruhenden Körper der Masse von 1 kg eine Beschleunigung von 1 m/s2 erteilt.
Zur Realisierung und Darstellung von stationären Kräften in Zug- und Druckrichtung von 0,5 kN bis 5 MN werden am BEV Kraft-Normalmesseinrichtungen mit unterschiedlichen Kraftstufungen verwendet, die nach dem Prinzipien der direkten Massewirkung oder der hydraulischen Übersetzung arbeiten. Mittels Direktbelastung durch die Gewichtskraft von Belastungsmassen im Erdeschwerefeld können Kräfte bis 20 kN erzeugt werden. Kräfte bis 200 kN werden über einen mit den Belastungsmassen gekoppelten Hebel im Verhältnis 1:10 realisiert. Für höhere Kraftbereiche von 200 kN bis 1MN und von 1 MN bis 5 MN werden hydraulische Übersetzungen im Verhältnis 1:50 bzw. 1:250 eingesetzt, wobei diese Kraft-Normalanlagen über Computer angesteuert werden. Die Kraft-Normalmesseinrichtungen des BEV werden regelmäßig von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), Deutschland, kalibriert.
Die zunehmende Komplexität von Werkstoffen erfordert eine genaue Analyse der Werkstoffeigenschaften und somit der Einsatzmöglichkeiten verschiedenster Materialien in Forschung, Industrie und Wirtschaft. Bei den grundlegenden Untersuchungen der Werkstoffe zur Produkt- und Qualitätssicherung wird u.a. jene maximale Kraft bestimmt, die ein Material unter statischer Belastung bis zum Bruch erträgt. Die exakte Bestimmung dieser Kraft bedarf einer regelmäßigen Überprüfung jener Kraftmessgeräte, die zur Messung von Kräften in Werkstoffprüfmaschinen eingesetzt werden. Die Kalibrierungen dieser Messgeräte mit den Normalmesseinrichtungen des BEV gewährleisten deren Rückverfolgbarkeit auf das SI.
Eichung von Achs- und Radlastmessern
Achs- und Radlastmesser unterliegen in Österreich der Eichpflicht. Eichfähig sind insbesondere Messgeräte, die vom BEV zur Eichung zugelassen sind, jedoch unter festgelegten Rahmenbedingungen auch Messgeräte mit einer Baumusterprüfbescheinigung.
Die Eichung von Achs- und Radlastmessern wird durch die Eichbehörde durchgeführt. Die Nacheichfrist beträgt 2 Jahre.