KFZ-Messgeräte
Unter diesem Begriff versteht man Messgeräte, die bei Typenprüfungen oder bei Verkehrstauglichkeitsprüfungen von Kraftfahrzeugen durch ermächtigte KFZ-Prüfstellen verwendet werden.
Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung des BMVIT regelt für einige Messgerätearten eine Kalibrierpflicht.
Dazu gehören:
- Prüfgeräte für Fahrtschreiber oder EU-Kontrollgeräte
- Impulszähler, die für die Fahrtschreiber/Kontrollgeräte-Prüfung verwendet werden
- Bremsverzögerungsmessgeräte
- Drehzahlmesser
Im BEV erfolgt die Kalibrierung dieser Messgeräte.