Ermittlungsflächen
Inhaltsverzeichnis
Das Produkt beinhaltet sowohl Ermittlungsflächen (blau in den Grafikdaten) als auch Grundstücke mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG (orange in den Grafikdaten).
Ermittlungsflächen sind Gebiete, bei denen die Vermutung einer Bodenbewegung vorliegt. Ein messtechnischer Nachweis ist in solchen Gebieten jedoch noch nicht gegeben.
Bei den Grundstücken mit Anmerkungen gemäß § 32a VermG wurde im Zuge einer Vermessung, nach den Vorgaben der BodBwV messtechnisch nachgewiesen, dass sie durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind.
Bodenbewegungen im Sinne dieses Produkts sind sehr langsame gravitative Massenbewegungen von wenigen mm bis wenigen cm pro Jahr, die die Qualität des Katasters beeinflussen.
Da Bodenbewegungen erst durch eine Vermessung vor Ort nachgewiesen werden können, dürfen Ermittlungsflächen selbst – die nur eine Vermutung äußern und deren räumliche Abgrenzung unvermeidliche Unschärfen aufweisen – nicht als Grundlage für Versicherungs-oder Immobilienbewertungen oder der gleichen herangezogen werden.
Maßstabsbereich
1:5000 - 1:25000
Eignung/Nutzung
Sollte eine Vermessung innerhalb einer Ermittlungsfläche stattfinden, hat die PlanverfasserIn die Vermessungsurkunde gemäß den Bestimmungen nach § 15 VermV (z.B. alle Punkte im System ETRS89 liefern) auszuführen.
Ergibt sich im Zuge einer Vermessung, dass Grundstücke durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind, so wird dieser Umstand bei den betroffenen Grundstücken angemerkt. Bei Grundstücken, die im Grenzkataster eingetragen sind, muss die Umwandlung zuerst mittels Bescheid aufgehoben werden. Bei Grundstücken, die nicht im Grenzkataster eingetragen sind, bewirkt die Anmerkung, dass eine Umwandlung nicht mehr möglich ist.
Datentyp (Originaldaten)
- Grafikdaten: Raster- und Vektordaten
- Sachdaten: Text
Produktliste und Preise
Grafikdaten | Preis in € |
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Format A4 bis A1 mit Hintergrund - PDF | unentgeltlich |
Sachdaten | Preis in € |
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CSV-Datei | unentgeltlich |
Nutzungsbedingungen
Ausführliche Informationen über die Nutzungsbedingungen des BEV finden Sie hier.
Abgabeeinheiten
Blattschnittfreie Gebietsauswahl
Lieferung
Online
Datenformat
PDF+CSV
Copyright: Die Produkte des BEV unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) BGBl.Nr. 111/1936 in der geltenden Fassung. Überdies unterliegen die Datenbanken des BEV dem Leistungsschutzrecht gemäß § 76c bis 76e UrhG.
Das BEV hat das ausschließliche Recht, Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen.
Kontakt und Bestellung
Kontakt
siehe Kontakt
Bestellinformationen und Bestellformular
Bestellungen und Downloads unter BEV Shop PLUS und BEV Produkt-Webservice.
Download
Produktbeispiel(e)
Ermittlungsflächen_5000_PDF+CSV (ZIP, 7 MB)
Ermittlungsflächen_10000_PDF+CSV (ZIP, 9 MB)
Ermittlungsflächen_25000_PDF+CSV (ZIP, 4 MB)
Beschreibungen / Schnittstellen
BEV_S_KA_Ermittlungsflaeche-csv_V1.0 (PDF, 23 KB)
Ermittlungsflächen für das Bundesland Vorarlberg (PDF, 1 MB)
Zeichenschlüssel Kataster (PDF, 1MB)
Broschüren
Kataster - Broschüre (PDF, 3 MB)
Kataster - Broschüre englisch (PDF, 3 MB)
Qualität
Datenquelle
Die Meldung von Verdachtsflächen, welche zu Ermittlungsflächen führen, kann über verschiedene Kanäle in unterschiedlicher Qualität erfolgen.
Bei Grundstücken mit einer nachgewiesenen Bodenbewegung aufgrund einer Vermessung wird im Grundstücksverzeichnis eine Anmerkung gemäß § 32a VermG durchgeführt.
Datenerfassung und -verarbeitung
Ermittlungsflächen
Das BEV erhält von unterschiedlichsten externen Stellen Daten von Gebieten, wo möglicherweise Bodenbewegungen vorliegen. Die durch diese Organisationen gemeldeten Verdachtsflächen werden mit den Grundstücken der Kataster Stichtagsdaten verschnitten und als Ermittlungsflächen (ERMI-Layer) abgespeichert.
In den Grafikdaten ergeben sich somit einzelne Flächen (Inseln), die über ganz Österreich verteilt sind. Grundsätzlich bilden alle Grundstücke, die durch die Verdachtsfläche abgedeckt oder angeschnitten werden, die jeweilige Ermittlungsfläche. Bei allen angeschnittenen Grundstücken, deren Grenzen weiter als 20 Meter von der Verdachtsflächengrenze entfernt sind, wird ein 20 m-Versatz der Verdachtsflächengrenze nach außen durchgeführt und dadurch die Ermittlungsfläche abgegrenzt. D.h. die Restflächen dieser Grundstücke sind nicht Teil der Ermittlungsfläche. In den Sachdaten werden aber immer ganze Grundstücke gekennzeichnet, unabhängig davon, ob sie zur Gänze oder nur zum Teil abgedeckt werden.
Anmerkungen gemäß § 32a VermG
Ergibt sich im Zuge einer Vermessung, dass Grundstücke durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind, so wird dieser Umstand bei den betroffenen Grundstücken angemerkt. In den Grafik- und Sachdaten werden daher immer ganze Grundstücke ausgewiesen.
Allgemeine Lagegenauigkeit
Die Erhebung bzw. Kartierung der Verdachtsflächen erfolgt auf unterschiedlichste Art und Weise mit unterschiedlichster Qualität (von Abgrenzungen in der ÖK50 bis hin zum hochauflösenden Geländemodell). Daraus leitet sich auch die Genauigkeit der Ermittlungsflächen ab.
Grundstücke mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG entsprechen jener der Katastralmappe.
Fortführung
Ermittlungsflächen
Im Anlassfall werden die Daten durch externe Partner des BEV ergänzt. Die Neuberechnung der Ermittlungsflächen durch eine Verschneidung mit den Kataster Stichtagsdaten erfolgt im Anlassfall, sofern neue Grundlagendaten vorliegen.
32a-Anmerkungen
Dieser Datenbestand wird in den Vermessungsämtern geführt und täglich aktualisiert.
Allgemeine Vollständigkeit
Die Veröffentlichung der Ermittlungsflächen erfolgt bundesländerweise. Die Vollständigkeit der veröffentlichten Flächen ist abhängig von der Qualität und Quantität der zugrundeliegenden Daten.
Sollten neuer Daten / Informationen hinzukommen, werden die Ermittlungsflächen entsprechend adaptiert.
Auch der Datenbestand von Grundstücken mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG wird erst nach einem Nachweis durch eine Vermessung erweitert.
Lagebezug
Bezugssystem
MGI - Militärgeographisches Institut
Kartenprojektion
Abbildung Gauß-Krüger (x ohne 5 Mio.)
Gauß-Krüger M28: MGI (Ferro) / Austria GK West Zone (EPSG:31251)
Gauß-Krüger M31: MGI (Ferro) / Austria GK Central Zone (EPSG:31252)
Gauß-Krüger M34: MGI (Ferro) / Austria GK East Zone (EPSG:31253
Anmerkung: Der Bezugsmeridian der österreichischen Gauß-Krüger Abbildung wurde einst auf Ferro festgelegt, und hat bis heute in dieser Form seine Gültigkeit. Deshalb sind hier auch die EPSG-Codes für diesen Bezugsmeridian angegeben.
In der praktischen Anwendung unserer Produkte wird aber empfohlen, die EPSG-Codes mit dem Bezugsmeridian Greenwich (EPSG 31254 bis 31256) zu verwenden. Diese werden auch in den meisten geodätischen Applikationen als Standard empfohlen.
Gauß-Krüger M28: MGI / Austria GK West (EPSG:31254)
Gauß-Krüger M31: MGI / Austria GK Central (EPSG:31255)
Gauß-Krüger M34: MGI / Austria GK East (EPSG:31256)
Ellipsoid
Bessel 1841
Geodätisches Datum
MGI - Militärgeographisches Institut
Höhenbezugssystem
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