Taxameter

Taxameter (Fahrpreisanzeiger) sind Messgeräte in Kraftfahrzeugen zur entgeltlichen Personenbeförderung, die den zu entrichtenden Fahrpreis ermitteln und anzeigen. Die Ermittlung des Fahrpreises erfolgt durch Weg- und Zeitmessung auf Basis eines gespeicherten Tarifs.

Eichung von Taxametern

Taxameter unterliegen in Österreich der Eichpflicht. Die erstmalige Eichung eines neuen Messgerätes heißt Ersteichung. Die Eichung eines ungeeichten Messgerätes heißt Neueichung. Die Eichung während der Gültigkeitsdauer der Eichung heißt Nacheichung.
Seit 30. Oktober 2006 wird die Messgeräterichtlinie (MID) in den Mitgliedstaaten der EU angewendet. Diese Richtlinie regelt das erstmalige Inverkehrbringen von eichpflichtigen Messgeräten durch so genannte Konformitätsbewertungsverfahren. Taxameter werden von der MID erfasst, sie können somit ohne weitere innerstaatliche Zulassung und Ersteichung erstmalig in Verkehr gebracht werden.
Die Bewertung der Konformität ist der Ersteichung gleichwertig.
Für Taxameter sind die Module B+D, B+F oder H1 als Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen.

Siehe auch Messgeräterichtlinie Anhang IX (MI-007)

Da die Konformitätsbewertung nur den Taxameter an sich und nicht die Anpassung an das Fahrzeug betrifft, gibt es zusätzlich eine innerstaatliche Eichung nach der Anpassung an das Fahrzeug. Diese unterliegt – ebenso wie die Neu- und Nacheichung – den innerstaatlichen Bestimmungen und wird von der Eichbehörde bzw. ermächtigten Eichstellen durchgeführt.
Die Nacheichfrist für Taxameter beträgt 3 Jahre.