Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 (IWG 2022)
Das Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (IWG 2022) ist die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1024.
Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors fördert die Verwendung offener Daten und vermittelt Anreize für die Innovation bei Produkten und Dienstleistungen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1024 definiert in Artikel 13 Abs. 1 thematische Kategorien an hochwertigen Datensätzen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung wurde diese Liste von hochwertigen Datensätzen und die Modalitäten für die Veröffentlichung und Weiterverwendung detailliert festgelegt.