Allgemeine Geschäftsbedingungen des BEV (AGB)
Stand: 01.02.2025
1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Abgabe analoger und digitaler Daten (in der Folge als "Produkte" bezeichnet), die das BEV im Rahmen des § 48 Vermessungsgesetz im Geschäftsverkehr (in Kundenservicestellen bzw. im BEV-Webshop) an Kunden abgibt. Die Geschäftsbedingungen gelten zudem für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen (in der Folge als "Serviceleistungen" bezeichnet), die das BEV gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
1.2 Kunden sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen, sofern in den einzelnen Punkten nichts anderes bestimmt ist.
1.3 Integrierender Bestandteil dieser AGB sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Servicegebühren, Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV.
1.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom BEV ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind, auch in diesem Falle jedoch nur insoweit, als dieselben nicht in offensichtlichen Widerspruch zu diesen AGB stehen
1.5 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden für das gesamte Vertragsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs seitens des BEV gegen die AGB eines Kunden führt nicht zu einer stillschweigenden Einbeziehung dieser.
1.6 Änderungen der AGB können von dem BEV vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Eine Kundmachung über die geänderten AGB wird mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. Das BEV wird den Kunden bei dieser Mitteilung darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Widerspricht der Kunde innerhalb von zwei Wochen schriftlich, ist das BEV berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten AGB in Kraft treten sollen. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des BEV (www.bev.gv.at/) unter AGB abrufbar bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
1.7 Das BEV behält sich das Recht vor während der Vertragslaufzeit eine Preisänderung vorzunehmen, ab Wirksamkeit der Preisänderungen sind die geänderten Preise zu entrichten. Bei Verbrauchern iSd § 1 KSchG darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des BEV abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
1.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
1.9 Das in den AGB angeführte Produkt- und Serviceangebot bezieht sich auch auf alle Geschäftsfälle im Rahmen der Umsetzung
- der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007, welche durch das Geodateninfrastrukturgesetz (BGBl. I Nr. 14/2010, GeoDIG) umgesetzt wurde,
- der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors,
- sowie des Bundesgesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (IWG 2022), das die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1024 darstellt.
2 Produktangebot des BEV
2.1 Die wesentlichen Eigenschaften der Produkte des BEV sind den Produktinformationen auf bev.gv.at oder den aufliegenden Produktinformationen in den Kundenservicestellen zu entnehmen.
2.2 Die in den Produktinformationen enthaltenen Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen der angebotenen Produkte sowie Preislisten, Drucksachen, Kataloge oder eigene Datenträger sind nach bestem Wissen gefertigt. Das BEV übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen an den Produkten, Eigenschaften der Produkte bzw. Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. In diesem Zusammenhang haftet das BEV auch nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns oder entgangener Einsparungen, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden dem Kunden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
2.3 Grundsätzlich wird Software zwecks Lesen und Bearbeitung der digitalen Daten dem Kunden vom BEV nicht zur Verfügung gestellt, sofern diese in den Produktinformationen nicht ausdrücklich dem Kunden angeboten wird.
2.4 Das BEV bemüht sich, Produkte des BEV-Webshops ohne Störungen zur Verfügung zu stellen. Durch Wartungsarbeiten oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden. Entschädigungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
2.5 Sämtliche Produktangebote sowie Produktinformationen des BEV sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung gegenüber dem Kunden abgegeben wird.
3 Bezugs- und Zahlungsbedingungen
3.1 Ein Bezug von Produkten des BEV ist sowohl für namentlich bekannte als auch für anonyme Kunden in Kundenservicestellen sowie für registrierte und unregistrierte Kunden im BEV-Webshop möglich.
3.2 Für anonyme und unregistrierte Kunden steht nur ein eingeschränktes Produktangebot zur Verfügung, wobei die Bezahlung grundsätzlich unmittelbar nach Übergabe der (des) bestellten Produkte(s) - Zug um Zug - zu erfolgen hat.
3.3 Für namentlich bekannte und registrierte Kunden besteht die Möglichkeit des Bezuges von Produkten, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen. Für diese Kunden stehen die Zahlungsvarianten Zug um Zug sowie im Rahmen einer Abonnementvereinbarung eine periodische Zahlung bereit.
3.3.1 Im Rahmen der Zahlungsvariante Zug um Zug hat die Bezahlung des Kunden unmittelbar nach Übergabe der (des) Produkte(s) zu erfolgen. Im BEV-Webshop steht diese Zahlungsvariante im Servicepaket CASH zur Verfügung.
3.3.2 Die Zahlungsvariante periodische Zahlung setzt eine gesonderte schriftliche Abonnementvereinbarung (ABO-Vereinbarung) zwischen dem Kunden und dem BEV voraus. Unterzeichnete ABO-Vereinbarungen sind vom Kunden an das BEV per E-Mail zu senden. Nach Einlangen und Genehmigung der ABO-Vereinbarung wird das Kennwort des registrierten Kunden im BEV-Webshop (Servicepaket ABO) freigegeben. Der registrierte Kunde wird hiervon mittels E-Mail verständigt Die Bezahlung erfolgt periodisch im Nachhinein zu den vereinbarten Terminen. Monatsrechnungen werden grundsätzlich im Folgemonat zur Verrechnung gebracht, im Einzelfall sind abweichende Regelungen möglich.
3.3.3 Als Beilagen der ABO-Vereinbarung werden Nachweise
- der Identität (Kopie von Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
- falls anwendbar: der Unternehmereigenschaft (durch Firmenbuchauszug, Spezialvollmacht) gefordert.
3.3.4 Abweichend zur Bestimmung des Punktes 3.3.3. werden von öffentlichen Einrichtungen keine Beilagen zur ABO-Vereinbarung benötigt, eine amtliche Unterfertigung dieses ABO-Vertrages mit Amtsstempel und Unterschrift ist ausreichend.
4 Vertragspartner (Kunde) des BEV
4.1 Bestellungen, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen, erfordern die Bekanntgabe von kundenbezogenen Daten (namentlich bekannte Kunden). In Kundenservicestellen des BEV erfolgt dies durch das vollständige Ausfüllen des hierfür vorgesehenen Formulars. Im BEV-Webshop ist für eine Registrierung (registrierte Kunden) eine vollständige Eingabe von Stammdaten, eines Benutzernamens (E-Mail-Adresse) sowie eines Kennwortes (Passwort) erforderlich.
4.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten, die er im Zuge des Geschäftsverkehrs dem BEV bekannt gibt.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und das BEV über Änderungen zu informieren. Änderungen von kundenbezogenen Daten sind von namentlich bekannten Kunden in einer Kundenservicestelle sowie von registrierten Kunden im BEV-Webshop bekannt zu geben. Bis zum Einlangen dieser Verständigung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die letzte BEV bekannte E-Mail- bzw. physische Adresse als beim Kunden eingegangen.
4.4 Für die vertrauliche Behandlung seines Benutzernamens und Kennwortes ist der registrierte Kunde ausschließlich selbst verantwortlich. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang im BEV-Webshop abgewickelt werden. Durch Eingabe des korrekten Benutzernamens und des Kennwortes gilt der jeweilige Kunde dem BEV gegenüber als legitimiert. Das BEV trifft keine weitere Verpflichtung, die Identität des Kunden zu überprüfen. Das BEV haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung durch den registrierten Kunden ergeben.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Bereich alles zu unternehmen, damit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprochen wird. Demgemäß hat der Kunde seinen Zugang zu den Services des BEV vor jedem unbefugten Zugriff zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Kennwörter strengstens geheim gehalten und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5 Allgemeine Bestimmungen für das Vertragsverhältnis
5.1 Alle eingehenden Bestellungen des Kunden gelten stets als Angebot zum Vertragsschluss.
5.2 Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung an seine Vertragserklärung für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Diese Frist beginnt mit Zugang des Angebots (Bestellung) an das BEV. Auf diese Frist und auf die Bedeutung der Erklärung des Kunden wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
5.3 Die Verwendbarkeit der Daten für bestimmte Zwecke des Kunden ist nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.4 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des BEV auf Dritte übertragen.
5.5 Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
5.6 Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien. Dies gilt jedoch nicht für Bestellungen des Kunden in Kundenservicestellen des BEV, welche Zug um Zug von der jeweiligen Kundenservicestelle erfüllt und vom Kunden bezahlt werden. In diesen Fällen ist die jeweilige Kundenservicestelle des BEV Zahlungs- und Erfüllungsort.
5.7 Für Beschwerden und Reklamationen aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Kundenservice der Abteilung Marketing und Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, in 1020 Wien zuständig.
6 Besondere Bestimmungen für das Vertragsverhältnis in Kundenservicestellen
6.1 Die Bestellungen haben ausschließlich mit den in den Kundenservicestellen aufliegenden oder von der Webseite bev.gv.at herunterladbaren Bestellformularen des BEV zu erfolgen.
6.2 Nur ein nach den Vorgaben vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bestellformular gilt als gültige Bestellung.
6.3 Bestellungen sind mittels Postdienst, E-Mail oder persönlich einer Kundenservicestelle des BEV zu übermitteln.
6.4 Das Angebot kann seitens des BEV ausdrücklich oder schlüssig (konkludent) angenommen werden, wobei eine schlüssige Annahme durch Versendung der bestellten Ware(n) erfolgt.
7 Besondere Bestimmungen für das Vertragsverhältnis im BEV-Webshop
7.1 Der elektronische Geschäftsverkehr mit dem BEV setzt die Verwendung eines geeigneten Browsers voraus.
7.2 Die Bestellungen sind ausschließlich über die im BEV-Webshop enthaltenen Bestellmasken bzw. über die Produkt Web Service-Schnittstelle des BEV möglich.
7.3 Ausgefüllte Bestellmasken bzw. der Warenkorb werden nach Überprüfung vom Kunden durch Mausklick bestätigt und dadurch an das BEV übermittelt. Das BEV ist nicht verpflichtet, per elektronischem Geschäftsverkehr übermittelte, verstümmelte Nachrichten zu rekonstruieren.
7.4 Mit Einlangen der Bestellung beim BEV erhält der Kunde eine automatische Bestellbestätigung.
7.5 Nach automationsunterstützter Überprüfung der Vertragserklärung (Bestellung) erhält der Kunde im Zuge des Bestellvorganges (BEV-Webshop) eine Versandbestätigung auf die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
7.6 Soweit eine Auftragsbestätigung des BEV unmittelbar nach Bestellung des Kunden erfolgen kann, erhält der Kunde eine gemeinsame Bestell- und Versandbestätigung.
7.7 Ein gültiges Vertragsverhältnis im BEV-Webshop kommt nur durch eine ausdrückliche Erklärung (Bestell- und Versandbestätigung) des BEV an den Kunden mittels E-Mail zustande. Für diese und für die Übertragung von anderen rechtlichen Mitteilungen hat der Kunde im BEV-Webshop eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben.
7.8 Gültige Vertragserklärungen (Bestellungen) von registrierten Kunden sind über die Bestellhistorie bzw. Rechnungshistorie abrufbar. Nicht registrierten Kunden kann nur eine Bestell- und Versandbestätigung gemäß Punkt 7.5 übermittelt werden.
8 Preise
8.1 Als Verrechnungsgrundlage kommen Servicegebühren, Standardentgelte und Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zur Anwendung, wobei Punkt 1.6 zu beachten ist.
8.2 Bei physischen Produkten wird eine Verpackungspauschale von 2,00 EUR pro Bestellung in Rechnung gestellt. Für eine Standardversendung innerhalb Österreichs wird eine Portopauschale von 5,00 EUR verrechnet. Bei Lieferungen ins Ausland beträgt diese 9,00 EUR. Werden Produkte per Nachnahme zugestellt, sind für den Versand innerhalb Österreichs 10,50 EUR und in das Ausland, falls dort diese Versandart möglich ist, 13 EUR zu entrichten. In den genannten Fällen ersetzt die Nachnahmepauschale die Portopauschale.
9 Lieferung
9.1 Das BEV verpflichtet sich, bestellte lagernde Produkte entsprechend den in den Kundeninformationen enthaltenen Lieferfristen, längstens aber innerhalb von 20 Werktagen nach Einlangen der Bestellung dem Kunden zuzusenden oder zu übergeben.
9.2 Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt bzw. eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, werden innerhalb einer mit dem Kunden zu vereinbarenden Lieferfrist bzw. mangels einer gesonderten Liefervereinbarung innerhalb von 20 Werktagen übergeben.
9.3 Kann das BEV die Bestellung des Kunden aus wichtigen bzw. unvorhersehbaren Gründen nicht ausführen, so hat das BEV dies dem Kunden unverzüglich – längstens innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Bestellung – mitzuteilen.
9.4 Kann aus wichtigen bzw. unvorhersehbaren Gründen vom BEV die Lieferzeit nicht eingehalten werden, so wird der Kunde in jedem Fall vom BEV direkt kontaktiert und über die Lieferzeit Einvernehmen hergestellt.
9.5 Ist das BEV mit der Lieferung von Produkten in Verzug, so kann der Kunde nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten.
9.6 Die Lieferung der Produkte, sofern diese nicht online oder per Download übergeben werden können, erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.).
9.7 Online werden Produkte mittels eines Downloadlinks dem Kunden übermittelt. Der Link wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und bleibt sowohl im Webshop des BEV als auch bei der Bereitstellung über alternative Cloud-Server 21 Tage lang verfügbar.
9.8 Bei physischen Produkten gehen Gefahr und Zufall zum Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer usw.) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang, für Vernichtung oder für Beschädigung der Produkte.
9.9 Gehen online übergebene digitale Daten unter oder kommen sie nur verstümmelt an, so werden die digitalen Daten vom BEV nach Verständigung durch den Kunden erneut mittels Downloadbereich zur Verfügung gestellt, sofern die Gründe für den Untergang oder für die Verstümmelung in der Sphäre des BEV liegen.
9.10 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist das BEV berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt.
9.11 Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann vom BEV gesondert in Rechnung gestellt werden.
10 Missbräuchliche Verwendung
Unter missbräuchlicher Verwendung sind jene Handlungen zu verstehen, die dazu führen, dass das Bereitstellungssystem des BEV in seiner Funktionalität gegenüber anderen Kunden und Dienstleistungen eingeschränkt wird. Dazu zählen beispielsweise über einen längeren Zeitraum anhaltende oder massenhafte Abfragen von Daten, sowie das automatisierte Herunterladen von Datenbankinhalten.
10.1 Sofern das BEV einen möglichen Missbrauch oder eine Verletzung der Pflichten des Kunden feststellt, wird das BEV den Zugang des Kunden sperren sowie die Lieferungen an den Kunden bis zur Klärung der Umstände einstellen. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, wird die Einstellung der Lieferungen wieder aufgehoben. Anderenfalls bleibt die Einstellung der Lieferung aufrecht, bis der Kunde die Konventionalstrafe gemäß Punkt 10.2 bezahlt hat oder der Kunde sich anderweitig mit dem BEV geeinigt hat.
10.2 Sollte ein Missbrauch vorliegen, ist das BEV berechtigt, vom Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe von € 500,-- (exkl. USt) pro Anlassfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt davon unberührt . Die Konventionalstrafe ist mit der Feststellung des Missbrauches fällig.
10.3 Die Konventionalstrafe ist von einem Verschulden des Kunden sowie von einem tatsächlichen Schadenseintritt und einem Schadensnachweis unabhängig. Die Koventionalstrafe unterliegt bei Unternehmern gemäß § 1 KSchG nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
10.4 Ein allfälliger Verzicht auf die Geltendmachung der Konventionalstrafe stellt keinerlei Verzicht auf die Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche gegen den Kunden aus anderen Rechtstiteln dar.
11 Rücktrittsrecht
11.1 Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann er von einem ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien geschlossenen Vertrag unter nachstehenden Bedingungen (11.2-11.6) zurücktreten.
11.2 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
11.3 Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für folgende bestellte Produkte:
11.3.1 Für Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden bzw. eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
11.3.2 Für Produkte, die online (Download) übermittelt werden.
11.4 Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, das empfangene Produkt zurückzustellen. Die Rücksendung des Produkts hat binnen drei Werktagen nach Absenden der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
11.5 Die Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung des Produkts hat an das BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien zu erfolgen.
11.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle mit der Rücksendung des Produktes verbundenen Kosten zu tragen. Im Falle der Beschädigung des Produkts ist das BEV berechtigt, vom zurückzuerstattenden Entgelt einen der Beschädigung entsprechenden Betrag abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen.
11.7 Das BEV verpflichtet sich, Zug um Zug die vom Kunden geleistete Zahlung gutzuschreiben bzw. auf Wunsch auf das vom Kunden mitgeteilte Konto zurückzuerstatten.
12 Kündigung einer Abonnementvereinbarung (ABO-Vereinbarung) und von Dauerschuldverhältnissen
12.1 Eine ABO-Vereinbarung (gemäß Punkt 3.3.3) bzw. ein Dauerschuldverhältnis kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich vom Kunden gekündigt werden. Spezialregelungen in geschlossenen Verträgen gehen dieser Bestimmung vor.
12.2 Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt dem Kunden und dem BEV vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
12.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des registrierten Kunden zum Webshop gesperrt sowie die Geschäftsabwicklung im Rahmen von ABO-Vereinbarungen in Kundenservicestellen mit namentlich bekannten Kunden beendet.
12.4 Geht von einem registrierten Kunden während eines Zeitraumes von 12 Monaten keine Nutzung aus, wird die Abonnementvereinbarung automatisch seitens des BEV gekündigt.
13 Gewährleistung und Haftung
13.1 Der Besteller anerkennt, dass im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung vorerst das BEV zur Verbesserung in Form des Austausches oder Ersatzes des Fehlenden berechtigt ist. Die Vornahme der Verbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BEV möglich.
13.2 Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen.
13.3 Das mangelhafte Produkt ist vom Kunden unverzüglich an das BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien zurückzusenden. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sind bei Rücksendung des Produkts eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen.
13.4 Eine Verbesserung erfolgt nicht, wenn die Überprüfung des reklamierten Produktes ergibt, dass der Mangel auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden (unsachgemäße Behandlung und Bedienung bzw. Anwendung, unsachgemäße Verpackung reklamierter Produkte durch den Kunden etc.) zurückzuführen ist. Dies wird dem Kunden umgehend durch das BEV schriftlich mitgeteilt.
13.5 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate.
13.6 Eine Haftung für Mängel der Produkte, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne wird vom BEV - außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht übernommen. Auch haftet das BEV nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung durch den Kunden oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Aus einer Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch das BEV kann kein wie auch immer gearteter Schadenersatzanspruch abgeleitet werden.
13.7 Ebenso haftet das BEV nicht für fehlerhafte bzw. inkompatible Software des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit dem Lesen oder Verarbeiten von digitalen Daten des BEV.
13.8 Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung für Sachschäden bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit des BEV ausgeschlossen.
13.9 Im Übrigen richten sich Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14 Sonderbestimmungen für Verbraucher
14.1 Ausschließlich für Kunden, die gemäß der Definition des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Verbraucher sind, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 14. Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu qualifizieren, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören.
14.2 Es gelten die zwingenden Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) sowie die nachstehenden Sonderbestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
14.3 Bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen gilt die Aktualisierungspflicht gem. § 7 VGG nicht, soweit der Verbraucher bei Vertragsabschluss einer Abweichung von der Aktualisierungspflicht ausdrücklich und gesondert zustimmt, nachdem er von dieser Abweichung eigens in Kenntnis gesetzt wurde.
14.4 Haftungsausschlüsse zugunsten des BEV gelten nicht bei grob fahrlässig verschuldeten Schäden.
14.5 Das Widerrufsrecht gemäß FAGG erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wie beispielsweise Lieferungen von Daten, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er Kenntnis davon hatte, dass er durch diese Zustimmung auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
14.6 Tritt der Verbraucher von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalt (wie z.B. Lieferungen von Daten) – sofern nicht die obige Ausnahme vom Rücktrittsrecht zur Anwendung kommt – zurück, so trifft den Verbraucher für bereits vom BEV erbrachte Leistungen keine Zahlungspflicht.
15 Zahlungen und Verzug
15.1 Zahlungen können, soweit technisch vorgesehen, je nach Vereinbarung mittels Zahlschein, Bankeinzug, Kreditkarte, Nachnahme, Bankomat oder Barerlag erfolgen.
15.2 Ratenvereinbarungen sind nicht vorgesehen.
15.3 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug skonto- und spesenfrei auf ein vom BEV genanntes Konto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundene Bankspesen zu tragen.
15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
15.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist das BEV berechtigt, einen Verzugszinssatz iHv 12% zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich im Fall des Zahlungsverzuges, dem BEV die entstehenden Mahnspesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind.
15.6 Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwände und allenfalls notwendige Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu tragen.
15.7 Entstehen dem BEV durch z.B. nicht gedeckte Konten beim Bankeinzug zusätzliche Aufwände, ist das BEV berechtigt, diese Aufwände und Kosten in Rechnung zu stellen.
16 Eigentums- und Nutzungsvorbehalt
16.1 Das BEV behält sich das Eigentum an gelieferten analogen Daten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
16.2 Dem Kunden ist es untersagt, bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes die Nutzungsrechte an den Daten in Anspruch zu nehmen.
16.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des BEV berechtigt.
16.4 Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum und auf die Nutzungsrechte des BEV hinzuweisen und diese Dritten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
16.5 Für alle daraus erwachsenden Schäden haftet der Kunde gegenüber dem BEV.
17 Allgemeines
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (IPRG und ROM I-VO) und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Handelskauf (UN-Kaufrecht). Ausschließlich für Verbraucher führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).
17.2 Erfüllungsort ist Wien. Soweit kein dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unterliegendes Rechtsgeschäft vorliegt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten zur Frage des Zustandekommens bzw. aus dem Vertrag das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien.
17.3 Wenn der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden im Inland liegt.
17.4 Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages soll durch eine den wirtschaftlichen Intentionen der Vertragsparteien am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden.
18 Besondere Bestimmungen für Geschäftsfälle im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie (RL 2007/2/EG)
18.1 Der Begriff "Dritte" im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt auch Behörden im Sinne Artikel 3 Zi. 9 der Richtlinie mit ein.
18.2 Wenn der Kunde ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft ist, ist Punkt 2.3.8 der Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV betreffend die Be- und Verarbeitung der Daten durch einen Auftragnehmer nicht anwendbar. Nach Art 4 Abs 2 der VO (EU) 268/2010 der Kommission hat das Organ oder die Einrichtung der Gemeinschaft (Kunde) allerdings jede mögliche Maßnahme zu treffen, um die unbefugte Nutzung von Geodatensätzen und diensten zu verhindern. Weiters gilt in diesem Fall, dass es dem Kunden gestattet ist, zwecks Bearbeitung der Daten des BEV diese an einen Auftragnehmer weiterzugeben. Eine über den Auftrag hinausgehende Nutzung durch den Auftragnehmer ist nicht erlaubt. Der Kunde haftet gegenüber dem BEV für die missbräuchliche Verwendung der Daten durch seinen Auftragnehmer.
18.3 Punkt 14.2 und 14.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar.
19 Besondere Bestimmungen für die elektronische Zustellung von Rechnungen
19.1 Gültigkeit: Die besonderen Bestimmungen für die elektronische Zustellung von Rechnungen sind nur für ABO-Kunden gemäß Punkt 3.3.2. der AGB des BEV gültig.
19.2 Zustellung der Rechnung: Das BEV stellt allen ABO-Kunden ihre PDF-Monatsrechnungen in elektronischer Form als Attachment per E-Mail an die jeweils vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. Der Empfänger einer elektronischen Rechnung muss dieser Art der Rechnungsausstellung zustimmen (§ 11 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz). Die vom Kunden anzugebende E-Mailadresse kann frei gewählt werden, sie muss nicht jene vom registrierten Benutzer sein. Die bei der Kundenregistrierung dem BEV mitgeteilte E-Mailadresse für die elektronische Zusendung der Rechnung kann nachträglich auf Wunsch des Kunden geändert werden.
Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung und hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch das BEV ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an das BEV (z.B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
19.3 E-Mail-Adresse: Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich rechtsgültig dem BEV mitzuteilen. Hierfür stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: der Kunde kann eine Änderung seiner E-Mail-Adresse entweder selbst in der "Kunden- und Benutzerverwaltung" des BEV vornehmen oder schriftlich bekannt geben: an das BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien oder per E-Mail an kundenservice@bev.gv.at. Zusendungen von Rechnungen des BEV an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse dem BEV nicht bekannt gegeben hat.
19.4 Kündigung / Widerruf: Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Neukunden haben bereits im Rahmen des Registrierungsprozesses die Möglichkeit, die elektronische Zustellung von Rechnungen abzulehnen. Für bestehende ABO-Kunden stehen zwei Möglichkeiten für den rechtsgültigen Widerruf der elektronischen Zusendung der Rechnung zur Verfügung: der Kunde kann entweder selbst in der "Kunden- und Benutzerverwaltung" des BEV die Option "Elektronische Rechnungslegung" deaktivieren und somit auf die postalische Zusendung einer Papierrechnung umsteigen, oder er gibt die Kündigung folgender Adresse schriftlich bekannt: entweder an das BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien oder per E-Mail an kundenservice@bev.gv.at. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung beim BEV erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die dem BEV zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Das BEV behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die dem BEV zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.
19.5 Sicherheit: Das BEV haftet nicht für Schäden, welche aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
Wien, am 01.02.2025
Der Leiter des BEV:
Präsident Dipl.-Ing. Wernher Hoffmann
GZ 2024-0.862.398, Allgemeine Geschäftsbedingungen des BEV
Die Datenschutzerklärung (nicht Teil der AGB)
finden Sie hier: Datenschutzerklärung des BEV (PDF, 213 KB)
Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen des BEV (AGB)_Stand_01022025 (PDF, 253 KB)
Impressum - Bekanntgabe gemäß § 5 E-Commerce Gesetz (ECG):
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien
Wien, Stand: 01. Februar 2025
Telefon: +43 1 21110-822160
E-Mail: kundenservice@bev.gv.at