Äquivalentdosisgrößen

Darstellung der Einheit der Äquivalentdosisgrößen

Eichung eines Ortsdosimeters
Eichung eines Ortsdosimeters

Die Äquivalentdosis ist eine Größe, die die biologische Wirksamkeit der Strahlenart und der Strahlenenergie bewertet. Sie ergibt sich aus der Gewebe-Energiedosis durch Multiplikation mit einem Bewertungsfaktor („Qualitätsfaktor“) und findet ausschließlich im Strahlenschutz Verwendung. Die Maßeinheit der Äquivalentdosis ist das Sievert (Sv).
(1 Sv = 1 J/kg)

Die Darstellung der Einheiten der operativen Äquivalentdosisgrößen Umgebungsäquivalentdosis H*(10), Richtungsäquivalentdosis H’(0,07), und Personenäquivalentdosis Hp(10) and Hp(0,07) wird aus der Darstellung der Einheit der Luftkerma unter Anwendung der Normen ISO 4037-1 und ISO 4037-2 abgeleitet. Die Darstellung der Einheit der Photonen-Äquivalentdosis ist in einer Verordnung des BEV festgelegt.

Messwarte des Dosimetrielaboratoriums
Messwarte des Dosimetrielaboratoriums

Eichung von Strahlenschutzdosimetern

Dosimeter für Photonenstrahlung, die im Strahlenschutz verwendet werden (Strahlenschutzdosimeter) unterliegen in Österreich der Eichpflicht. Darunter fallen Ortsdosimeter, Personendosimeter und auch Dosimeter für die Konstanzprüfung in der Röntgendiagnostik. Eichfähig sind nur Strahlenschutzdosimeter, die vom BEV zur Eichung zugelassen sind.
Die Eichung von Strahlenschutzdosimetern wird von einer ermächtigten Eichstelle durchgeführt.
                                                                     Die Nacheichfrist für Strahlenschutzdosimeter beträgt 2 Jahre.

Messtechnische Kontrolle von Dosismessstellen

Dosimeter, die zur physikalischen Kontrolle der Strahlenexposition von beruflich strahlenexponierten Personen im Sinne des Strahlenschutz- gesetzes verwendet werden (Personendosimeter), dürfen ausschließlich von zugelassenen Dosismessstellen ausgegeben und ausgewertet werden und unterliegen der messtechnischen Kontrolle durch das BEV. Die Zulassung von Dosismessstellen zur Dosisüberwachung erfolgt durch das BEV, eine Akkreditierung unter Beachtung der Erfordernisse des Maß- und Eichgesetzes ist einer Zulassung durch das BEV gleichwertig. Die messtechnische Kontrolle der von zugelassenen Dosismessstellen ausgegebenen Personendosimeter hat mindestens jährlich zu erfolgen