Das BEV ist Notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln)
11.12.2020 - Nach erfolgreicher Akkreditierung der Produktzertifizierungsstelle wurde das BEV durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln notifiziert.
Die Kennnummer der Notifizierten Stelle ist 0445.
Um partikelfiltrierende Halbmasken mit einer CE- und FFP- Kennzeichnung in ganz Europa in Verkehr bringen zu können, ist eine Konformitätsbewertung gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 erforderlich. Die Notifizierte Stelle des BEV ist vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) notifiziert und somit berechtigt, Konformitätsbewertungsurkunden auszustellen.
Damit kann das BEV in einem One Stop Shop sowohl die komplette Prüfung von Atemschutzmasken gem. EN 149:2001 + A1: 2009 als auch die Bewertung gemäß der Module B und C2 für Hersteller anbieten.
Notifizierte Stelle:
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV)
Arltgasse 35
1160 Wien
E-Mail: Notifzierte-Stelle.PSA@bev.gv.at
Tel: +43 1 21110 826560
Prüfstelle für partikelfiltrierende Halbmasken nach EN 149:2001 +A1:2009:
Der Physikalisch-technische Prüfdienst des BEV ist Prüfstelle nach EN 149:2001 +A1:2009 und prüft neben den Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA) nun auch die kompletten Prüfpunkte der EN 149:2001 +A1:2009.
Physikalisch-technischer Prüfdienst (PTP)
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV)
Arltgasse 35
1160 Wien
Tel: +43 1 21110 826562
E-Mail: ptp@bev.gv.at
Detaillierte Informationen zu den Maskenprüfungen finden Sie hier:
Unterscheidung der Masken
Notifizierte Stelle PSA