Prüfstelle für CPA-Masken 06.04.2020 - Das BEV hat eine Prüfstelle für CPA-Masken (Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken) eingerichtet
Physikalisch-technischer Prüfdienst (PTP)
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV)
Arltgasse 35
1160 Wien
E-Mail: ptp@bev.gv.at
Eine Information über Masken finden Sie hier
Die Prüfungen erfolgen gemäß der ÖNORM EN 149: Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung. Die Normanforderungen wurden auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2020/403 vom 13.3.2020 speziell für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der medizinischen Fachkräfte wegen der COVID 19 Krise reduziert. Damit sind nur noch jene Überprüfungen der EN 149 durchzuführen, die wesentlich sind für den Schutz von Ärzten und Pflegepersonal unter den Bedingungen, die in diesen Einrichtungen vorherrschen. Diese sogenannten Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA) können nach positivem Prüfergebnis ohne angebrachter CE-Kennzeichnung ausschließlich medizinischen Fachkräften für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung zugänglich gemacht werden.
Grundlage der Bewertung ist der Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020 der Fa. DEKRA Testing and Certification GmbH und des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Prüfung umfasst:
- die Sichtprüfung
- die Anlegeprüfung
- die Prüfung des Atemwiderstands
- den Durchlass des Filtermediums
- das Ausatemventil (wenn vorhanden)