Das Produkt beinhaltet sowohl Ermittlungsflächen (blau in den Grafikdaten) als auch Grundstücke mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG (orange in den Grafikdaten). Ermittlungsflächen sind Gebiete, bei denen die Vermutung einer Bodenbewegung vorliegt. Ein messtechnischer Nachweis ist in solchen Gebieten jedoch noch nicht gegeben. Bei den Grundstücken mit Anmerkungen gemäß § 32a VermG wurde im Zuge einer Vermessung, nach den Vorgaben der BodBwV messtechnisch nachgewiesen, dass sie durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind. Weiterlesen