Die Gruppe Eichwesen

Die Gruppe Eichwesen des BEV übt drei grundlegende Funktionen aus und ist in ihrem Aufgabenbereich als Nationales Metrologie-Institut, als Behörde für das gesetzliche Messwesen und als Notifizierte Stelle tätig.

Als Nationales Metrologie-Institut Österreichs ist das BEV für die Bereithaltung und Weiterentwicklung der verbindlichen nationalen Messnormale verantwortlich. Diese Messnormale sind die Basis der messtechnischen Infrastruktur Österreichs und sämtlicher bundesweiter Messungen, Kalibrierungen und Prüfungen. Durch die regelmäßige Teilnahme an Vergleichsmessungen werden die internationale Gleichwertigkeit der Messnormale und die weltweite Anerkennung der Kalibrierungen sichergestellt.

Als Behörde für das gesetzliche Messwesen führt das BEV die Kontrolle der Messgeräte und die Überwachung der privaten Eichstellen aus. Damit wird der Schutz vor unrichtigen Messungen und unzuverlässigen Messeinrichtungen in den Bereichen des täglichen Lebens gewährleistet.

Die Notifizierte Stelle ermöglicht Wirtschaftsunternehmen nach Abschluss eines Konformitätsbewertungsverfahrens den Zugang zum gesamten europäischen Markt ohne weitere Prüfungen oder Zulassungen.

Das BEV ist zusätzlich im Bereich Mess- und Eichwesen mit einer Teilrechtsfähigkeit im Rahmen des Physikalisch-technischen Prüfdienstes (PTP) ausgestattet. Durch den PTP werden externe Kalibrierungen und Prüfungen durchgeführt. Dabei werden Abweichungen und Unsicherheiten bei Messgeräten externer Kundinnen und Kunden festgestellt bzw. die Übereinstimmung mit den Vorschriften bestätigt. Ein Kalibrierschein dokumentiert die Rückführbarkeit des Messgerätes auf das nationale Normal. Zum Kundenkreis des PTP zählen vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Zudem bietet der PTP Seminare und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Metrologie an.

Die Gruppe Eichwesen ist auch für Zulassungen von Messgeräten zum österreichischen Markt zuständig, sofern diese nicht durch ein Konformitätsbewertungsverfahren durch die Herstellenden selbst zugelassen werden dürfen. In diesem Fall ist die Notifizierte Stelle des BEV für die Bestätigung der Konformität der Messgeräte mit den Richtlinien zuständig.

Des Weiteren ist das BEV für die Eichung von Messgeräten verantwortlich. Bei einer Eichung wird überprüft, ob ein Messgerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht und insbesondere ob Fehlergrenzen eingehalten werden. Private Eichstellen dürfen ebenfalls Eichungen durchführen, wenn sie vom BEV dazu ermächtigt wurden. Derzeit sind in Österreich 55 private Eichstellen tätig und werden vom BEV regelmäßig überprüft.

 

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